Sie sind ein anonymer Benutzer und können sich hier anmelden.
Hallo! Bitte einloggen oder registrieren.
21.04.2006 - Urteil zum WM-Tickettausch

Das Amtsgericht Frankfurt hat heute der Klage eines Fans aus Essen stattgegeben, dieser hatte zuvor bei Ebay Tickets ersteigert, deren Umschreibung jedoch vom Organisationskomitee und vom DFB verweigert wurde. Der zuständige Richter erklärte dies für unzulässig.

Allerdings handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung - generell muss das OK der Übertragung von Tickets, die außerhalb der inzwischen eingerichteten Tauschbörse erworben wurden, nicht zustimmen. OK und DFB sehen sich deshalb in ihrer Linie, über die Restriktionen den Schwarzhandel zu überhöhten Preisen einzudämmen, bestätigt.

Das Internet-Auktionshaus Ebay gab zwischenzeitlich bekannt, die Versteigerungen von WM-Tickets nicht grundsätzlich unterbinden zu wollen. Rechtsexperten warnen jedoch vor Käufen im Netz: Für den Fall, dass die Tickets nicht übertragen werden, sei Ebay nicht haftbar zu machen, zudem beziehe sich das Urteil auf einen Zeitpunkt, zu dem das Angebot einer offiziellen Tauschbörse noch nicht existierte. Da diese nun jedoch eingerichtet wurde, sei nicht damit zu rechnen, dass ähnliche Klagen auf Übertragung vor diesem Hintergrund erfolgreich sein könnten.